Ergebnisse der Ratsversammlung (2/2)

Gestern habe ich bereits in einem ersten Beitrag über die Wahl der neuen Umweltbeauftragten Dorit Dahmke berichtet. Aber es standen noch eine ganze Reihe weiterer Themen auf der Agenda. Einige Schwerpunkte:

Neue Ausschuss-Zusammensetzungen

Nach der Auflösung der FWG-Fraktion wurde nach entsprechendem Antrag der CDU-Fraktion eine Neuverteilung und -besetzung der Ausschusssitze erforderlich. Jeder Ausschuss hat 11 Mitglieder, die Sitze werden nach Fraktionsstärke verteilt. Künftig entfallen davon 4 Sitze auf die CDU, 3 Sitze auf die SPD, 2 Sitze auf Bündnis90/Die Grünen und je 1 Sitz auf FDP und DIE LINKE. Personell gab es in den Besetzungen kaum Veränderungen, die CDU hat für jeden Ausschuss ein weiteres Mitglied benannt. Auch die Ausschussvorsitze blieben unverändert. Das „Gesamtpaket“ wurde ohne Diskussion einstimmig gewählt.

Neufassung Marktsatzung / Umsetzung „Plastikfreies Plön“

Im Dezember 2018 hatte die Ratsversammlung auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, dass die Stadt Plön ihren Verbrauch an Plastik (insb. Einwegnutzung) reduzieren will. Plakative Zielformulierung: „Plastikfreies Plön“. Der Beschluss:

Die Stadt Plön wird im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf Plastik bei der Verwendung von Mülltüten und Müllsäcken, Hundekotbeuteln, Einweggeschirr und –besteck, -bechern u. a. ab 2019 in allen öffentlichen Gebäuden und auf Plätzen sowie bei Veranstaltungen in und auf diesen, des Weiteren in nachgelagerten Einrichtungen wie PlönBad, Bauhof der Stadtwerke u. a. verzichten und diese durch umweltfreundliche, z. B. wiederverwendbare oder kompostierbare Produkte ersetzen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, sinnvolle Möglichkeiten der Umsetzung zu erarbeiten und in die Gremien einzubringen.

Beschluss der Plöner Ratsversammlung am 12. Dezember 2018

Ganze 27 Monate (und regelmäßige Erinnerungen/Umsetzungsforderungen in den Ausschusssitzungen) später haben wir gestern in der Ratsversammlung die erste Satzung tatsächlich in diesem Sinne geändert. Sog. „Hemdchentüten“ sollen künftig auch satzungsrechtlich auf dem Markt nicht mehr erlaubt sein. Seit letztem Jahr gab es hierzu eine freiwillige Selbstverpflichtung. Aus der Begründung in der Verwaltungsvorlage:

Um das Plastikaufkommen und den Plastikverbrauch in der Stadt Plön zu reduzieren, soll das Verbot sogenannter „Hemdchentüten“ auf dem Plöner Wochenmarkt ausgeweitet und gefestigt werden. Hierfür strebt die Verwaltung die Neufassung der Marktsatzung, erweitert u.a. um einen ausführlichen Paragraphen, der den Umgang mit Kunststoff und Einwegverpackungen neu definiert und auch Verbote diesbezüglich beinhaltet, an. Zudem sollen im Zuge dessen auch die Bäume im Bereich des Plöner Marktplatzes geschützt werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit kann durch die Neufassung der Marktsatzung ein wichtiger Schritt zum Erreichen des Ziels „plastikfreies“ Plön getan werden.

Bezüglich der exakten Änderungen in der Neufassung der Satzung wird auf beigefügte Synopse verwiesen. Bereits im Vorwege wurde das Gespräch mit den Plöner Marktbeschicker:innen gesucht, sodass deren konstruktive Vorschläge und praxisbezogene Aspekte bereits mit in die Synopse aufgenommen werden konnten.

Es ist darüber hinaus geplant, die Neufassung der Marktsatzung öffentlichkeitswirksam und begleitet von einer kleinen Aktion (z.B. Verteilen von Obstnetzen) im Mai 2021 während des Stattfindens des Wochenmarktes zu kommunizieren. Hierdurch sollen Marktbeschicker:innen wie auch einkaufende Personen für die Änderungen und umweltfreundlicheres Verhalten sensibilisiert werden. 

Vorlage VO/RV/2021/2232 

Für die CDU-Fraktion darf ich die Hoffnung formulieren, dass die Umsetzung nun Fahrt aufnimmt und weitere Möglichkeiten gefunden und geregelt werden, den Plastikmüll in unserer Stadt zu reduzieren.

Erhalt der Naturpark-Ausstellung im Plöner Uhrenhaus

Nachdem schon der Kreistag sich einstimmig für einen Erhalt der Naturpark-Ausstellung im historischen Uhrenhaus im Plöner Schlossgebiet ausgesprochen hatte, hat gestern auch die Ratsversammlung einen entsprechenden Beschluss auf Antrag der CDU-Fraktion gefasst. Leider gab es zu diesem Punkt auch gestern wieder drei Enthaltungen (2 Grüne, 1 fraktionslos). Im Kreistag hatte sich noch die gesamte SPD-Fraktion (inkl. des Plöner Kollegen) und eine Mehrheit der Grünen enthalten. Begründung damals: Man wolle sich erst positionieren, nachdem sich der Vorstand des Naturparkvereins festgelegt habe. Bis dahin wolle man sich „neutral“ halten.

Ich meine, dass es für uns als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger nicht Aufgabe sein kann, uns bei der Wahrnehmung unserer städtischen Interessen „neutral“ zu halten. Bei der Frage, ob die Ausstellung in eine Scheune nach Fissau abwandert, oder in unserem Schlossgebiet bleibt, bin ich jedenfalls nicht neutral, sondern engagiere mich. Und ich finde, dass man das auch erwarten kann.

Der beschlossene Antrag der CDU-Ratsfraktion lautete:

Die Plöner Ratsversammlung fordert den Naturparkverein auf, eine dauerhafte Ausstellung des Naturparks im Plöner Uhrenhaus in der Kreisstadt Plön zumindest bis zur Klärung des künftigen Standortes zu erhalten.

Die Plöner Ratsversammlung befürwortet als endgültigen Standort für eine dauerhafte Naturparkausstellung die Kreisstadt Plön und sieht das Uhrenhaus im Plöner Schlossgebiet als attraktiven Standort an.

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Vorstand des Naturparkvereins sowie der Marius-Böger-Stiftung hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen des Naturparkvereins an den künftigen Ausstellungsstandorts zu führen.

Die weiteren Planungen für die Umsetzung des Naturerlebnisortes Ölmühle werden vorerst zurückgestellt.

Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren im Jahr 2021

Letztes Tagesordnungspunkt, aber für einige bestimmt nicht der unwichtigste, ist der einstimmig gefasste Beschluss, auch im Jahr 2021 auf die Erhebung von Jahres- und Saison-Sondernutzungsgebühren der örtlichen fest ansässigen Geschäfts- und Gaststättentreibenden wie bereits im Vorjahr zu verzichten. Die CDU-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.

Die Sondernutzungsgebühr wird von denjenigen gezahlt, die öffentlichen Verkehrsraum für gewerbliche oder private Nutzung beanspruchen, z. B. Stühle und Tische für Außengastronomie, Verkaufsstände, Freisitze o. ä. – hier handelt es sich insofern vor allem um die Betroffenen des Lockdowns.

Das jährliche Aufkommen aus der Sondernutzungsgebühren wurde im vergangenen Jahr mit 10.900 Euro beziffert. Bereits 2020 hat die Stadt Plön auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren verzichtet. Inzwischen sind viele Betriebe aufgrund des langen Lockdowns in einer wirtschaftlich noch schwierigeren Situation, als noch im Sommer letzten Jahres. Die Stadt Plön wird daher als Unterstützung in dieser schweren Zeit auch noch in diesem Jahr auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren verzichten.

Das ist natürlich nur ein geringer Beitrag, den die Stadt hier quasi als „Corona-Hilfe“ leisten kann, aber wir möchten damit zumindest ein kleines Signal der Unterstützung setzen. Die CDU-Fraktion hatte sich gemeinsam mit der FDP schon im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, die 2019 erneut erhöhte Gewerbesteuer zumindest auf das vom Land von Fehlbetragskommunen geforderte Maß zu senken, leider hat sich dafür aber keine Mehrheit gefunden.

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