Die schwierige Standortfrage: Wohin mit einer neuen Obdachlosenunterkunft in Plön?

Die Stadt Plön ist verpflichtet, Obdachlosen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Diese befinden sich derzeit in der Gartenstraße und sind von ihrer Kapazität aber vor allem von ihrem Zustand nicht mehr tragbar. Von daher muss die Stadt Plön in absehbarer Zeit eine neue Obdachlosenunterkunft errichten.

Die bisherige Suche nach einem geeigneten Standort und Grundstück gestaltet sich schwierig. Hier wird Plön seine vom Wasser umgehende Lage zur Last. Freie Flächen sind rar. Aus diesem Grund ergab sich innerhalb der CDU Fraktion die Überlegung: Warum dann die Obdachlosenunterkunft nicht in der Gartenstraße belassen? Die Errichtung einer neuen Obdachlosenunterkunft am Standort der bestehenden Obdachlosenunterkunft wäre mithin konsequent, denn die Unterkunft ist in der Gartenstraße etabliert.

Es bietet sich an, am „Standort Gartenstraße“ neben dem neuen Quartier für Obdachlose auch Platz für dringend benötigte Sozialwohnungen zu berücksichtigen. Somit könnte ein „Soziales Plöner Wohnungsquartier“ entstehen.

So wurde ein Antrag in den Ausschuss für Gesellschaft, Umwelt und Tourismus (GUT) für den 18.03.2021 gebracht mit dem Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, Planungen einzuleiten und Gespräche zur Errichtung einer neuen Obdachlosenunterkunft und dem Bau von Sozialwohnungen in der Gartenstraße zu führen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung wird mit der städtebaulichen Planung für dieses Projekt betraut.

Zeitgleich brachte auch Bürgermeister Winter und die Stadtverwaltung einen Vorschlag in den GUT ein. Sie sehen einen möglichen Standort für die Obachlosenunterkunft in der Breslauer Straße gegenüber den Wohnblöcken 17/19 auf der Fläche des ehemaligen Spielplatzes und den angrenzenden Parkplätzen. Das Grundstück ist frei und würde sich für einen Neubau einer Obdachlosenunterkunft anbieten.

Allerdings würde diese Realisierung zwei große Diskussionspunkte mit sich bringen. Zum einen würde es zu Lasten der dort wohnenden Plöner Bürgerinnen und Bürger gehen. Ein Neubau würde den Wegfall zahlreicher Parkplätze vor Ort bedeuten. Schon heute ist die Parkplatzsituation im Bereich der Breslauer Straße angespannt und würde sich dann verschärfen. Damit einher geht der Verlust von Wohn- und Lebensqualität. Zum anderen würde hier die Baumschutzsatzung der Stadt Plön zur Anwendung kommen. Ein schützenswerter Baumbestand, u.a. eine alte Eiche würde dem Bauvorhaben im Wege stehen. Die Baumschutzssatzung und der Schutz von Bäumen war gerade erst ein großes und sensibles Thema in Plön, wo es um Neubauten in der Ulmenstraße ging.

In Sachen Entwicklung eines sozialen Wohnquartiers war man dann wieder in Konsens. Auch die Stadtverwaltung sieht am Standort Gartenstraße Entwicklungspotential dafür. Da man hier in den Überlegungen übereinstimmt: Warum also das Soziale Wohnquartier nicht in Kombination mit der Obdachlosenunterkunft?

Bürgermeister Winter verwies zu Recht auf ein länger dauerndes Bauleitverfahren. Der Vorschlag der CDU Fraktion, Gespräche mit der Plöner Gewerblichen Baugensossenschaft aufzunehmen und die Obachlosen zwischenzeitlich in Gebäuden unterzubringen, die für einen späteren Abriss gerade „leergewohnt“ werden, würde somit zunächst nicht ausreichen. Weitere Überlegungen und Gedankenspiele sind hier nötig.

Der Standort Gartenstraße ist mit Sicherheit noch nicht ausgereift, doch er bietet sich an.

Letztendlich wurden im GUT beide Anträge und Beschlussvorschläge vereint und mit Mehrheit beschlossen. Beide Standorte sollen geprüft werden. Außerdem soll die schwierige Suche nach weiteren geeigneten Standorten fortgesetzt werden. Mit der Standortfrage beschäftigt sich nun am 31.03.2021 auch der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (StEP) in seiner Zuständigkeit.

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