Verschenkt Plön wirklich Millionen? / Zum Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV

Am Dienstag konnte man im Ostholsteiner Anzeiger auf der regionalen Titelseite im Zusammenhang mit der Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags mit dem PSV die große Überschrift lesen:

„Verschenkt Plön Millionen?“

Hintergrund war die Äußerung des FWG-Fraktionsvorsitzenden Dr. Erdtmann, der sich für den Verkauf des Grundstückes an einen privaten Investor ausspricht.

Mittwoch hat die Ratsversammlung mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (FWG) und 2 Enthaltungen (aus den Reihen der Grünen) den Erbbaurechtsvertrag wie in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen verlängert.

In meiner Rede habe ich zur Frage eines möglichen Verkaufs Stellung genommen:

„Als CDU-Fraktion stehen wir dafür, dem Segelsport im PSV, und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, Sicherheit für ihren Verein am bestehenden Standort zu geben. Wir wollen einen aktiven und engagierten Verein (411 Mitglieder!) nicht kaputt machen, indem wir ihm einen Teil seiner Grundlage nehmen.

Die in der Presse veröffentlichten Aussagen von Herrn Dr. Erdtmann halte ich zudem in wesentlichen Punkten für schlicht nicht zutreffend:

  1. Wenn immer über das „Alte Fährhaus“ gesprochen wird, ist das eigentlich falsch. Es geht um das Grundstück, auf dem das Alte Fährhaus steht. Für den Fall, dass der Erbbaurechtsvertrag nicht verlängert wird, müsste die Stadt Plön an den PSV eine Entschädigung für das Gebäude zahlen. Dies würde einen möglichen Verkaufserlös beträchtlich reduzieren.

    Die „Miete“ bezieht sich insofern auch immer nur auf das Grundstück, nicht auf das Gebäude. Das Gebäude wird durch den PSV unterhalten.

  2. Zitat aus dem Artikel im Ostholsteiner Anzeiger: „Neben dem PSV kommt für Erdtmann auch jeder dritte Investor als Käufer in Betracht. […] Notwendige Interessen des PSV an dem Gebäude sowie der Nutzung von Grund und Boden könnten durch vertragliche Regelungen zwischen Stadt und PSV vereinbart werden.“

    Dazu folgendes:
    – Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Es kann insofern nur sehr eingeschränkt verändert werden, eine Neuentwicklung mit einem Neubau ist nicht möglich.
    – Das Grundstück ist belastet mit Überwegungsrechten der Stadtwerke, der E.ON und der SH-Netzagentur.
    – Wenn wir sicherstellen wollten, dass der PSV auf lange Sicht Nutzer bleiben kann (wie von Herrn Dr. Erdtmann vorgeschlagen), müssten wir einen enorm langfristigen Pachtvertrag mit dem PSV schließen, beispielsweise über 50 Jahre.

    Wie attraktiv ist ein solches Objekt dann wohl noch für einen privaten Investor? Die Höhe eines solchen Verkaufserlöses – wenn man denn überhaupt einen Käufer fände – dürfte für die Stadt ernüchternd sein.

  3. Für die CDU-Fraktion stand und steht daher fest, dass allenfalls ein Verkauf an den PSV in Frage käme.
    Der PSV hat bereits mehrfach erklärt, an einem Kauf des Grundstücks interessiert zu sein.
    Leider hat sich für einen Verkauf des Grundstücks an den PSV, für den sich die CDU-Fraktion auch zuletzt ausgesprochen hat, keine politische Mehrheit gefunden.

So bleibt es, dem PSV nach jahrelangen Verhandlungen nun endlich auch Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft zu geben. Wir möchten, dass auch in 50 oder 100 Jahren noch Plönerinnen und Plöner Segelsport beim PSV in der Eutiner Straße betreiben können.

Mit dem Erbbaurechtsvertrag legen wir damit die Grundlage.
Und er hindert uns ja auch nicht daran, die Frage eines Verkaufs an den PSV auch in Zukunft noch einmal zu beraten.“

2 Gedanken zu „Verschenkt Plön wirklich Millionen? / Zum Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV“

  1. Vielen Dank an Dich und die Fraktion der CDU, sowie wie alle vernünftig denkenden Mitglieder der Ratsversammlung. Nach dem Artikel konnte man den Glauben daran verlieren, dass sich in der Ratsversammlung und leider auch in der Redaktion des Ostholsteiner Anzeigers noch Personen befinden, die mit beiden Beinen auf der Erde stehen. Selten war soviel Unfug in einem Artikel zu lesen. Es wurde die, nach dem Verkauf des Grundstücks an den PSV, zweitbeste Entscheidung für unsere Stadt und ihre Bewohner getroffen. 👍🏻👍🏻👍🏻

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  2. Christian Albrecht (Häsi)
    Ich bin nun bald 60 Jahre im Plöner Segler Verein und weiß aus der Historie genau, dass die Stadt bei Beginn des Pachtvertrages ( Verhandlungen mit unserem damaligen 1 Vorsitzenden Rechtsanwalt Witt) in der damaligen Zeit keinerlei Interesse an dem Gebäude hatte. Es stand damals sogar zur Diskussion das Gebäude wegen des schlechten Zustandes abzureißen. Der Pachtvertrag bezieht sich daher wirklich nur auf das Grundstück. In all den Jahren meiner langen Mitgliedschaft hat es dem Seglerverein und somit seinen Mitgliedern sehr viel Geld und tausende von Eigenarbeit Stunden gekostet, dieses Gebäude zu unterhalten. Das Gebäude ist heute in einem Top Zustand und mit Recht steht es unter Denkmalschutz. Im übrigen nutzt der PSV nur dass Dach für Jugendarbeit und für die anderen Mitglieder das Kellergeschoss. Der größte Teil des Gebäudes steht dem Betrieb der Gaststätte zur Verfügung (Forderung der Stadt Plön und somit ist auch dies ein Bestandteil des Pachtvertrages) Der Gedanke eine Häsi Albrecht Segelsportstiftung zu gründen ist im wesentlichen entstanden, diesen schon immer zu Plön und seinen Bürgern gehörenden Verein eine gesicherte Zukunft zu sichern. Auch Plön selbst wird durch diese Stiftung oft durch diverse Aktionen und kulturelle Ereignisse sehr unterstützt.
    In diesem Sinne bedanken wir uns sehr, über die weise Entscheidung unser gewählten Ratsversammlung! Regina und Christian Albrecht

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