Zusätzliche Parkgebühren zur Bezuschussung eines Fahrradverleihsystems?

Wenn am nächsten Mittwoch die Plöner Ratsversammlung den Haushalt beschließt, wird sie auch abschließend über die Frage zu entscheiden haben, ob die Stadt Plön künftig jährlich 25.000 Euro zur Bezuschussung des Fahrradverleihsystems „Sprottenflotte“ der nextbike GmbH ausgeben möchte. Die Stadtkasse ist leer, Plön ab diesem Jahr offiziell „überschuldet“. Bürgermeister Winter hat in der Sitzung des Hauptausschusses einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht: Die Parkplätze in der Innenstadt/Stadtgraben, die bislang wochentags ab 17 Uhr und am Wochenende kostenfrei waren, sollen nach seinen Plänen künftig auch in diesen Zeiten kostenpflichtig werden.

Die Debatte um die Einführung eines Fahrradverleihsystems begann bereits im vergangenen Jahr. Die Verwaltung hatte dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Tourismus folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt:

Die Ratsversammlung beschließt die Einrichtung des Bike-Sharing-Systems „SprottenFlotte“ mit einem Systemstart am 01.04.2021.

Die für die Einrichtung des Hauptsystems mit 10 Stationen und 65 Fahrrädern erforderlichen Finanzierungsmittel in Höhe von jährlich 82.000,00 Euro sind für die Vertragslaufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 in den Entwürfen der jeweiligen Haushaltspläne anzumelden.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma nextbike den Auftrag zur Aufnahme der Stadt Plön in das System zu erteilen.

Verwaltungsvorlage VO/RV/2020/2058

82.000 Euro erschien den Ausschussmitgliedern bereits damals zu viel – und so wurde der Beschluss im Ausschuss und für die Ratsversammlung schon deutlich reduziert:

Das System wird unter der Voraussetzung eingeführt, dass es mit mindestens sechs Stationen bei maximal 20.000 € Eigenmittel im Jahr für den Zeitraum von insgesamt drei Jahren betrieben werden kann. Die erforderlichen Brutto-Haushaltsmittel sind im Vertragslauf vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 zu den jeweiligen Haushaltsentwürfen anzumelden. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Sperrvermerk anzubringen, der durch einen Beschluss des Ausschusses für Städtebau und -planung aufgehoben werden kann.

Beschluss der Ratsversammlung, 30. September 2020

In der Folge haben sich zwei Dinge herausgestellt:

  1. Sechs Stationen sind mit einem Eigenmittelanteil von 20.000 Euro nicht finanzierbar. Der Beschluss war daher nicht umsetzbar.
  2. Die finanzielle Lage der Stadt hat sich weiter dramatisch verschlechtert. Lag das Jahresdefizit im vergangenen Jahr noch bei 1,9 Mio. Euro, betrug es in den Haushaltsvorlagen für 2021 schon 3,4 Mio. Euro. Besserung für die nächsten Jahre nicht in Sicht. Ich habe dazu in einem eigenen Beitrag Zur Haushaltslage der Stadt Plön und den Haushaltsberatungen 2021 berichtet.

Aufgrund der damit eintretenden strukturellen Überschuldung der Stadt Plön mussten im Rahmen der Haushaltsberatungen auch bereits beschlossene (aber noch nicht umgesetzte) Maßnahmen noch einmal auf den Prüfstand. Dazu zählte auch das Thema Sprottenflotte/Fahrradverleihsystem. Als CDU-Fraktion haben wie beantragt, zunächst mit zwei Stationen (und einem jährlichen Zuschuss von 8.000 Euro) zu beginnen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt folgte dem Antrag mit 6 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen. Ein Antrag der SPD-Fraktion im Hauptausschuss, diesen Beschluss zu revidieren (also 25.000 Euro für 6 Stationen bereitzustellen), fand bei Stimmengleichheit keine Mehrheit. Nun hat die SPD-Fraktion den Antrag erneut für die Ratsversammlung gestellt, die die Frage abschließend entscheiden muss.

Zusätzliche Parkgebühren als Finanzierung für die Sprottenflotte

Bemerkenswert war in der Beratung des Hauptausschusses die Aussage des Bürgermeisters, dass er die Gebührenpflicht der Parkplätze in der Innenstadt (insb. Stadtgraben) zeitlich erweitern möchte, um so die Ausgaben für die Bezuschussung der Sprottenflotte finanzieren zu können. Die Entscheidung über die Erhebung von Parkgebühren liegt in der Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters – die städtischen Gremien haben hier allenfalls eine beratende Funktion.

Bislang konnte man im Stadtgraben wochentags ab 17 Uhr und am ganzen Wochenende kostenfrei parken. Für die Plöner Gewerbetreibenden war dies immer ein wichtiges Anliegen, da sie auch in Konkurrenz zu benachbarten Städten und insbesondere dem Gewerbegebiet Schwentinental und dem CITTI-Park in Kiel stehen, wo kostenfreie Parkplätze angeboten werden.

Ich habe den Bürgermeister bereits direkt in der Hauptausschusssitzung provokativ gefragt, ob er dies angesichts der schwierigen Lage unserer Innenstadt mit zahlreichen Leerständen und der aufgrund der langen Lockdown-Zeiten ohnehin angespannten finanziellen Lage vieler Betriebe für den richtigen Weg hält.

Die Stadt Plön muss dringend aufpassen, dass unsere Innenstadt attraktiv bleibt und nicht wie in vielen anderen Regionen der Leerstand die Überhand gewinnt. Es besteht die Gefahr, dass sich hier eine sich selbst beschleunigende Abwärtsspirale entwickelt – Leerstand führt zu weiter sinkender Attraktivität, was die nächsten Leerstände mit sich bringt usw. usf..

In dieser Situtation nun die Parkgebührenpflicht zeitlich so stark auszuweiten, halte ich für einen großen Fehler. Anstatt unseren Betrieben in der Innenstadt nach der schweren Corona-Zeit unter die Arme zu greifen, werden so noch zusätzliche Knüppel in den Weg gelegt.

Aber noch einmal zurück zum Thema des Fahrradverleihsystems:

Worum handelt es sich bei den „Sprottenflotten“-Fahrradverleihsystem der nextbike GmbH?

Über eine Smartphone-App der nextbike GmbH ist es möglich, ein Fahrrad von festgelegten Stationen ausleihen zu können. Die Abgabe ist wiederum auch nur an diesen Stationen möglich. Es handelt sich um konventionelle Fahrräder, also keine E-Bikes. Das E-Sprottenflotten-Angebot der Sparkasse, von der wir auch eine Station am Markt haben, ist davon unabhängig.

Bis Ende 2022 sollen als Einführungsangebot die ersten 30 Minuten „Entleihzeit“ kostenfrei sein – danach wird die „Leihe“ (eigentlich ist es eine Miete) vollständig kostenpflichtig werden und beträgt 1 Euro pro 30 Minuten.

In regelmäßigen Abständen müssen die Fahrräder durch einen Transporter wieder „gleichmäßig“ auf die Stationen verteilt werden. Auch hierdrin liegen wohl die Kosten für den Betreiber.

Die erforderliche Bezuschussung des Angebotes wird daher voraussichtlich auch in Zukunft bei etwa 8.000 Euro pro Jahr für die jeweiligen Kommunen liegen. Dieser Betrag wird aktuell durch den Kreis Plön mit 50% bezuschusst. Für 6 Stationen wären es also ca. 48.000 Euro – davon 24.000 Euro als direkte Kosten für die Stadtkasse.

Wenn ich mir dieser Tage die E-Sprottenflotten-Station der Sparkasse (am Markt) ansehe, stelle ich fest, dass trotz besten Sommerwetters quasi durchgängig alle 5 Fahrräder in der Station verfügbar sind, das Angebot insofern kaum genutzt wird.

Bemerkenswert fand ich übrigens auch, dass gleichzeitig in diesem Jahr durch die Verwaltung Mittel für das Leasing von zwei E-Bikes (zur Nutzung durch die Rathaus-Mitarbeiter) in den Haushalt eingestellt wurden. Auf die Nachfrage, ob nicht auch die Nutzung der Sprottenflotte eine Möglichkeit wäre, wurde entgegnet, dass dies nicht praktikabel wäre – weil man dann ja immer erst zu Stationen laufen müsse. Dann würden die Mitarbeiter/innen eher das eigene Fahrrad/Fahrzeug nehmen. Möglichweise gilt diese Überlegung ja nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, sondern auch für andere Plönerinnen und Plöner.

Auch in anderen Orten im Kreis Plön, in denen die Sprottenflotte bereits länger im Einsatz ist, war man zurückhaltend. In Schönkirchen, Mönkeberg und Heikendorf befindet jeweils nur eine (konventionelle) Station, Laboe hat insgesamt drei Stationen.

Die Stadt Plön muss sich bei ihrer finanziellen Lage Gedanken darüber machen, ob sie es sich leisten kann, als Vorreiter solche teuren „Experimente“ gleich mit 6 Stationen einzugehen. Die CDU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, dem Projekt Sprottenflotte mit zwei Stationen eine Chance zu geben – aber die weitere finanzielle Belastung der Stadt Plön auch in Grenzen zu halten.

7 Gedanken zu „Zusätzliche Parkgebühren zur Bezuschussung eines Fahrradverleihsystems?“

  1. Noch im Frühjahr wollten Mann und Frau im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus mit großer Begeisterung das Klimaschutzkonzept verabschieden, daß eine Selbstverpflichtung zur Umsetzung von allerlei Maßnahmen vorgesehen hat, einschließlich des Leihfahrrad-Systems.
    Ich habe damals warnend meine Stimme erhoben, auch später in der Ratsversammlung, daß über die Durchführung von Maßnahmen auch im Einzelfall im zuständigen Ausschuß abgestimmt werden müsse. Nur nach protokollierter Bestätigung habe ich dem Klimaschutzkonzept zugestimmt.
    Zum einen, weil eine Photovoltaikanlage auf einem Teil der Trammer Seewiesen vorgesehen war, die da nun mal nicht ins Landschaftsschutzgebiet gehört, zum anderen, weil dort viele Maßnahmen genannt wurden, bei denen ich nicht der Ansicht bin, daß der finanziellen Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht.
    Die Ostufergemeinden mit Plön zu vergleichen hinkt. Dort geht es vorrangig darum, von Ort zu Ort zu kommen. Hier in Plön ist es das Ziel, den Autoverkehr im innerörtlichen Bereich zu reduzieren. Hier könnte man mit Leihfahrrädern relativ bequem von außenliegenden Parkplätzen in die Innenstadt kommen. Ein Anreiz, nach Plön zu kommen und die Innenstadt zu genießen. Das funktioniert aber nur als System mit mehreren Stationen. Eine Beschränkung auf zwei Stationen ist rausgeworfenes Geld. Im Übrigen fördert die Kiel-Region ohnehin nur Systeme mit mindestens drei Stationen.
    Vor dem Hintergrund könnte man das Projekt ganz kippen, wie Frau Meyer als Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen klargestellt hat.

    Aber wie die Spatzen von den Dächern pfeifen gibt es bereits Gespräche zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU, oder zumindest zwischen einzelnen Mitgliedern der Fraktionen, wir die Kuh wieder vom Eis zu holen ist.

    Zusätzlich wären folgende Aspekte zu bedenken:
    Es besteht über Leihfarräder die Möglichkeit, die Umgebung zu erkunden oder auf einer landschaftlich schönen Strecke von Preetz nach Plön oder umgekehrt zu radeln.

    Natürlich geht es um die Schonung von Ressourcen und die Vermeidung von Emissionen, natürlich geht es aber auch um Tourismus und lokale Wirtschaft, insbesondere auch um die Gastronomie.

    Mal sehen, wie es denn so ausgeht.

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  2. Die erweiterten Parkgebühren wären ein Rückschritt und macht Plön noch unattraktiver, als es in den letzen Jahren eh schon geworden ist.

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  3. Ich bin sehr dagegen die Parkgebühren über die Zeit von 17:00 Uhr anzuheben. Die Situation ist gerade am Abend doch oft diese, dass mann um 16:00 gerne einen Euro für einen kurzen Einkauf für Parkgebühren ausgibt. Oft trifft man eventuell eine Bekannte oder Bekannten um mit diesen noch ein Eis oder ein Bier und somit die schöne Plöner Innenstadt zu genießen. Es ist dann nicht der weitere Euro der nervt, sondern die entspannte Situation in der Innenstadt
    (auch z.Beisp. am Do. Abend ein kl. Konzert zu genießen) wird gestört, weil man ja wieder zu seinem Auto müsste, um korrekt ein Parkticket zu ziehen – und jetzt stellt sich die Frage für wie lange möchte ich mich denn jetzt noch in Plön aufhalten. Bevor ich dann ein weiteres mal zahlen gehe, fährt der eine oder andere lieber gleich nach Hause – nicht gut für die Gastronomie und für das gesamte abendliche Einkaufserlebnis!

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