Die Causa Bürgerbüro – und wo der Schaden für die Stadt Plön liegt

In den vergangenen Tagen haben die Kosten für das Bürgerbüro, den Schaden für die Stadt Plön und die Verantwortung von Bürgermeister Lars Winter die öffentliche Berichterstattung und auch die Diskussionen in der Stadt wie in den sozialen Medien bestimmt. Der Ostholsteiner Anzeiger berichtete am 21. Juli über den Vorwurf gegen den Bürgermeister, der Stadt Plön einen finanziellen Schaden in Höhe von 180.000 Euro zugefügt zu haben.

In den sozialen Medien konnte man zum Teil Kommentare lesen, dass die Stadt Plön die Summe „so oder so“ hätte bezahlen müssen, oder dass es ja eigentlich nur auf den guten Willen ankäme, ein Bürgerbüro zu schaffen, was ja für Plön ein Gewinn sei.

Das hat mich dann doch dazu veranlasst, hier einmal die – tatsächlich gar nicht so ganz trivialen – Hintergründe darzulegen. Alles ist in öffentlichen Protokollen nachzulesen (sind am Ende auch verlinkt), aber ich muss einräumen, dass ich selbst mehrere Stunden benötigt habe, alles strukturiert zusammenzutragen.

Nun aber zur Kernfrage: Worin liegt denn der Schaden für die Stadt Plön?

1. Die Stadt Plön hat 131.600 Euro in die bauliche Instandsetzung einer lediglich gemieteten Immobilie gesteckt. Dies ist ein grundlegender Unterschied zu Investitionen in eigene Immobilien, da hier ein (auch bilanzieller) Gegenwert bei der Stadt Plön verbleiben würde. Die Ratsversammlung hatte im Rahmen ihres Haushaltes lediglich Investitionen in Höhe von 20.000 Euro für die Ersteinrichtung mit Mobiliar eingestellt.

Die Kommunalaufsicht stellt in ihrem Schreiben vom 10. November 2021 dazu fest:

[…] vielmehr scheint sich der Hauptausschuss, wie man der Niederschrift über seine Sitzung vom 19.11.2018 entnehmen kann, u.a. auch deshalb für die Einrichtung eines Bürgerbüros im Haus Lange Straße 22 entschieden zu haben, weil dort im Gegensatz zur ebenfalls angebotenen Immobilie Lange Str. 51 keine Umbauarbeiten erwartet wurden. Deshalb hatte die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 12.12.2018 lediglich 20.000 € beim Produktkonto 11113.78320000 für die Einrichtung des Bürgerbüros in der Langen Straße 22 in den Haushalt 2019 eingestellt.

Und tatsächlich hätte der Hauptausschuss, wenn die Höhe der erforderlichen Investitionen in ein Mietobjekt bekannt gewesen wäre, wohl eher Alternativen in Betracht gezogen. Der Bürgermeister hat die Baumaßnahmen zudem ohne eine Kostenschätzung und ohne ordentliche Planung vorgenommen, wie er in der Sitzung des Hauptausschusses am 9. November 2020 berichtete:

Die baulichen Kosten waren im Vorfeld nicht vorhersehbar, da auch keine ordentliche Planung im Vorfeld erfolgt ist. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen wurden nach und nach erarbeitet. Das ist nicht professionell gelaufen und insofern ist die Kritik auch dahingehend berechtigt, dass zwischenzeitlich mit den Gremien keine Abstimmung erfolgt ist.

Bürgermeister Lars Winter am 9. November 2020 (Protokoll)

Auf die Nachfrage Ratsherrn Kalinkas, ob es keine Kostenschätzung gegeben hätte, führt Bürgermeister Winter aus, dass es keine vorherige Kostenschätzung gegeben hat. Aber es haben Gespräche mit dem Architekten stattgefunden, in denen die Vorstellungen, wie das Bürgerbüro aufgeteilt werden soll, formuliert wurden. Der Architekt hat daraufhin die einzelnen Gewerke ausgeschrieben. Eine Gesamtplanung gab es aber auch aufgrund des engen Zeitrahmens nicht.

Protokoll der Hauptausschusssitzung am 9. November 2020

Bei einer Gesamtsumme von 131.600 Euro und einer Fläche von 175 m² wurden pro Quadratmeter von der Stadt 752 Euro investiert. Mal heruntergerechnet auf eine private 75m²-Mietwohnung wäre das eine Investition von 56.400 Euro. Jeder mag einmal überlegen, ob er als Mieter selbst so viel Geld in eine Wohnung stecken würde.

Schon diese hohen Baukosten stellen einen Schaden für die Stadt Plön dar. Ein anderer Gesichtspunkt ist bisher aber noch gar nicht groß berücksichtigt worden:

2. Die Stadt Plön nutzt lediglich 37,5% des Bürgerbüros. Der Großteil, 62,5%, wird von der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH genutzt. Dies ist eine gemeinsame Gesellschaft, an der die Stadtwerke Plön AöR 70%, die Stadtwerke Eutin Beteiligungs GmbH 30% Anteile hält.

Normalerweise müsste man also erwarten, dass die Kosten für die Herstellung des gemeinsamen Bürgerbüros auch entsprechend dieser Anteile aufgeteilt werden. Tatsächlich hat die Stadt Plön aber 100% der Baukosten übernommen, obwohl sie nur 37,5% der Fläche nutzt.

Wie kann das sein? Der Bürgermeister hatte ursprünglich mit dem (inzwischen ehemaligen) Geschäftsführer der Stadtwerke Plön eine Vereinbarung über die Kostenaufteilung getroffen. Am 9. November 2020 berichtete der Bürgermeister dazu:

Bürgermeister Winter teilt hierzu mit, dass es zwar einen Vorvertrag gegeben hat, in diesem Vertrag aber noch keine genaue Aufteilung der Kosten festgelegt wurde.

Zu diesem Zeitpunkt, fast ein Jahr nach Eröffnung des Bürgerbüros, gab es also noch keinen schriftlichen Mietvertrag zwischen der Stadt Plön und den Stadtwerken. Erst am 4. Dezember 2020, über ein Jahr nach der Eröffnung des Bürgerbüros, wurde der erste Mietvertrag mit den Stadtwerken unterzeichnet. In diesem war dann von einer Kostenbeteiligung allerdings keine Rede mehr.

So berichtet der Bürgermeister am 13. September 2021 im Hauptausschuss:

Bürgermeister Winter hat Kenntnis von einem schriftlichen Vertrag von etwa 1 ½ Seiten Umfang über die Kostenaufteilung zwischen Stadt und SWP. […]

Lt. Bürgermeister Winter trägt die Stadt die Baukosten allein; für das Mobiliar kam die SWP auf. Die Baukosten sollten über die Untervermietung durch die Stadt abgetragen werden.

Protokoll der Hauptausschusssitzung am 13. September 2021

Die Stadt Plön trägt – offenbar aufgrund unzureichender vertraglicher Vereinbarungen – also die vollen Baukosten für eine angemietete Immobilie, von der sie selbst nur 37,5 % nutzt. Unter diesen Umständen hätte die Stadt Plön ein Bürgerbüro ohne Stadtwerke-Mitnutzung und dann mit einer deutlich geringeren Fläche anstreben müssen.

Eine solch kostenintensive Baumaßnahme durchzuführen, ohne vorher eine ordentliche Planung und Kostenschätzung vorzunehmen, ohne die Kostenaufteilung mit dem Mit-Nutzer vertraglich abzusichern, und das dann über ein Jahr ohne ordentlichen Mietvertrag mit dem Mit-Nutzer schleifen zu lassen, sind schwerwiegende Versäumnisse. Zudem alles an den städtischen Gremien und der Kämmerei im Rathaus vorbei.

Bis heute ist nicht bekannt, dass mit den Stadtwerken eine Vereinbarung zur anteiligen Kostenübernahme getroffen werden konnte. Hierdurch ist der Stadt ein direkter Schaden entstanden.

Um den zeitlichen Ablauf besser nachvollziehen zu können, habe ich hier die zentralen Ereignisse in einem Zeitstrahl zusammengefasst:

Der Hauptausschuss beschließt am 19. November 2018: „Die Stadtverwaltung Plön bereitet die Einrichtung eines Bürgerbüros, gemeinsam mit der Stadtwerke Versorgungs GmbH im „Otto-Haack-Haus“ vor. Die Räumlichkeiten sollen angemietet werden. Die dadurch freiwerdenden Gebäude der Verwaltung werden entweder vermietet oder veräußert.“

Das Bürgerbüro wird am 29. November 2019 mit einem Tag der Offenen Tür eröffnet.

Über 11 Monate nach der Eröffnung des Bürgerbüros berichtet Bürgermeister Winter am 9. November 2020 erstmals im Hauptausschuss über die Höhe der entstandenen Kosten: 182.800 Euro, davon 131.600 Euro für bauliche Kosten und 52.300 Euro für Mobiliar. Abschließende Zahlen lägen erst im 1. Quartal 2021 vor.

Über ein Jahr nach Eröffnung des Bürgerbüros wird am 4. Dezember 2020 erstmals ein Mietvertrag zwischen der Stadt Plön und den Stadtwerken über die (bereits seit 12 Monaten erfolgte) Nutzung geschlossen. Bekannt wird diese Problematik erst viele Monate später.

In der Sitzung des Hauptausschusses am 7. Dezember 2020 erklärt der Aufsichtsratsvorsitzende Gerd Weber, dass ihm zum Bürgerbüro keine exakten Zahlen vorlägen und die im Raum stehende Summe auch im Aufsichtsrat nicht thematisiert worden sei.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 verweigert die Ratsversammlung am 29. September 2021 die Genehmigung der sog. „außerplanmäßigen Auszahlung“ für das Bürgerbüro. Die Zulässigkeit soll von der Kommunalaufsichtsbehörde überprüft werden.

Am 1. Dezember 2021 liegt die abschließende Antwort der Kommunalaufsichtsbehörde vor. Weder Ratsversammlung noch Hauptausschuss werden hierüber informiert.

Erst am 27. Juni 2022 wird auf einen ausdrücklichen Antrag der CDU-Fraktion hin das Ergebnis der Überprüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde im Hauptausschuss vorgelegt und zur Kenntnis genommen.

Alle Informationen sind auch in den öffentlichen Gremienprotokollen nachzulesen. Ich habe die Bereiche, in denen es um das Bürgerbüro geht, farblich hervorgehoben:

5 Gedanken zu „Die Causa Bürgerbüro – und wo der Schaden für die Stadt Plön liegt“

  1. Sehr geehrter Herr Jagusch,

    wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, sollte die Hand dahinter gewaschen sein. Will sagen, dass es da eine Immobilie in Zuständigkeit des Kreises gegeben hat, wo über Jahre Investitionen weit über dem Restwert des Gebäudes nebst Grundstück getätigt wurden und am Ende nicht mal ein Bruchstück des getätigten Gesamtvolumens generiert wird. Hier Alles in Mitverantwortung von Abgeordneten.

    Und auch wenn es sich in Sachen Bürgerbüro, im Gegensatz zum geschilderten Fall, um ein Mietobjekt handelt, sind Verluste in beiden Fällen herbeigeführt worden. Im Falle des Bürgerbüros allerdings zum Guten für die Stadt Plön, im anderen Fall mit, inszenierter, Unkenntnis….aber das Alles ist ja nur meine persönliche Meinung.

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    • Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ich habe doch nie behauptet, dass man – gerade rückblickend – nicht vielleicht auch mal falsche (im Sinne von wirtschaftlich schlechte) Entscheidungen getroffen hat. Das hat jeder von uns schon, ob politisch, beruflich oder privat. Hinterher ist man immer schlauer. Aber darum geht es doch beim Thema „Bürgerbüro“ gar nicht.

      Falls mit dieser etwas nebulösen Anspielung auf eine „Immobilie des Kreises“ die Gemeinschaftsunterkunft in der Rautenbergstraße gemeint sein sollte, stimmt das aber noch nicht einmal. Dort hat der Kreis ca. 6 Jahre lang eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete betrieben. Wenn man Kaufpreis und bauliche Instandsetzungsmaßnahmen mal zusammenrechnet und die diesbezüglichen Kostenerstattungen des Landes dagegen rechnet, ist der Kreis da gar nicht so schlecht bei weggekommen. Die Stadt hat übrigens über den gleichen Zeitraum die Liegenschaft in der Lütjenburger Straße gemietet. Ich glaube nicht, dass das günstiger war. Aber das hängt ja auch immer von den tatsächlich verfügbaren Möglichkeiten ab…

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  2. Sehr geehrter Herr Jagusch,

    Wenn Sie dies alles wussten, warum haben Sie denn keinen eigenen Bürgermeisterkandidaten aufgestellt? Dann hätten die Bürgerinnen und Bürger eine Wahl gehabt. Jetzt kann man nur mit ja oder nein stimmen. Das ist sehr schade.

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    • Sehr geehrter Herr Landschof,
      es ist doch kein Geheimnis, dass die CDU sehr intensiv bemüht war, einen Bürgermeisterkandidaten zu finden und aufzustellen. Dass der Wunsch für einen Wechsel im Bürgermeisteramt auch Gründe hatte, kann man nun vielleicht etwas besser nachvollziehen. Leider haben die in Frage kommenden Kandidaten kurzfristig aus sehr persönlichen Gründen ihre Bereitschaft zur Kandidatur zurückgezogen.

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  3. Erster Punkt:
    Die DIN 276 ist eine DIN-Norm, die im Bauwesen zur Ermittlung der Projektkosten sowie als Grundlage der Honorarberechnung nach HOAI für Architekten und Ingenieure dient.
    Zweiter Punkt:
    Das Interieur zeigt keine 52.300,00 Eur.

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