Seit Jahren plant die Stadt Plön für mehrere hunderttausende Euro die Einrichtung von Fahrradstraßen. Zehntausende Euro sind bereits in die Planung geflossen.
Im Gegensatz zum Bau von Radwegen sollen bei der Einrichtung von Fahrradstraßen für die Stadt keine direkten Mehrwerte geschaffen werden. Es sollen lediglich bestehende Straßen umgewidmet werden. Echte Investitionen finden nicht statt. Im Allgemeinen sollen Fahrradstraßen primär den Radverkehr sicherer gestalten. Entsprechende Hinweisschilder, Fahrradsymbole und farbige Fahrbahnmarkierungen sollen auf das erhöhte Schutzbedürfnis der Radfahrenden aufmerksam machen. Wie gewohnt dürfen die Straßen von allen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden. Eine 30 km/h- Regelung sowie der Entfall der Rechts-vor-links-Regel soll zusätzlich den Radverkehr fördern. Insgesamt soll so auch eine Reduktion des motorisierten Verkehrs erreicht werden.
Mit knapper politischer Mehrheit und auch auf Wunsch der Verwaltung sollen in Plön die Rodomstorstraße sowie die Eutiner Straße zur Fahrradstraße umgebaut werden.
Während der o.g. Planungen zeigt ein Verkehrsgutachten auf, dass die Straßen bereits heute eine 30 km/h- Regelung vorsehen. Erfreulicherweise fahren heute bereits weniger Autos in den Straßen, als durch die Verkehrsreduktion erreicht werden soll. Obwohl die wesentlichen Schutzziele in Plön bereits ohne Fahrradstraßenregelung erreicht sind, wurde für die Einrichtung einer Fahrradstraße beim Land ein Fördermittelantrag eingereicht sowie beim Kreis als untere Verkehrsaufsichtsbehörde ein Antrag auf Genehmigung gestellt.
Die Verkehrsaufsichtsbehörde lehnt das Vorhaben ab und weist entsprechend des Gutachtens sinngemäß darauf hin, dass in der Straße nicht genügen PKW fahren, vor die der Radverkehr geschützt werden soll. Auch lässt sich nochmal festhalten, dass eine 30 km/h- Regelung zum Schutze des Fuß- und Radverkehrs bereits vorliegend ist. Die Anzahl der Radfahrenden ist im Verhältnis so gering, dass für diese z.B. gegenüber dem Fußverkehr kein zusätzliches Schutzinteresse besteht.
Für alle Eltern wichtig zu wissen, die Maßnahme wird von der Verkehrsaufsichtsbehörde auch abgelehnt, weil der Entfall der Rechts-vor-links-Regel dazu führen würde, dass auch die Autos in der Fahrradstraße privilegiert wären. Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Rodomstorstraße als ein Schulweg besonders schützenswert ist. Heute wird der fließende Verkehr durch das Abbremsen an den verschiedenen Straßeneinmündungen entschleunigt. Bei einer Fahrradstraßenregelung dürften die PKW vom Parnass bis zur Hauptstraße künftig vorfahrtsberechtigt „durchrauschen“. Auch aufgrund des erhöhten Unfallrisikos wird die Maßnahme von vielen Betroffenen sowie von der knappen Hälfte der Kommunalpolitik abgelehnt.
Weiter wird an anderen Gefahrenstellen beabsichtigt, dass Schutzeinrichtungen für Fußgänger entfernt und Fußwege zugunsten des Radverkehrs verschmalert werden. Zur Begründung werden die zahlreichen Unfälle von Radfahrenden angeführt. Besonders interessant ist aber das Ergebnis einer Anfrage an den Kommunalversicherer. Unfälle mit den städtischen Schutzvorrichtungen, Leitplanken zur Trennung des Fuß- und Radverkehrs, sind dort nicht bekannt. Die Unfälle kamen immer dann zustanden, wenn sich Radfahrende als Verkehrsteilnehmer zu schnell oder sich entgegen des Verkehrsrichtung bewegten. Künftig soll das Unfallrisiko nun auf Spazierende, geh-, seh-, oder hörbeeinträchtigte Menschen, sowie Kleinkinder, Kinderwagen und Hundehalter verlagert werden.
Fraglich ist, warum ein Teil der Plöner Kommunalpolitik noch ernsthaft am Thema festhalten will. Zum Schutze der Schülerinnen und Schülern wurde schon vor Jahren ein alternativer Antrag eingebracht, die (sogenannte) Spielstraße von der Innenstadt bis zur Rodomstorschule zu verlängern.
Dem Projekt standen allerdings deutlich monetäre Interesse entgegen. Gebetsartig wird heute stattdessen wiederholt, dass die Fahrradstraßen der Stadt Plön kein Geld kosten würden. Sie würden aus Fördermitteln finanziert. Das Fördermittel aus zuvor erhobenen Steuern finanziert werden, bleibt unbetont. Unbetont bleibt auch, wie der von der Stadt Plön zu erbringende Eigenanteil finanziert werden soll. Die Planungen heute sehen vor, dass der nötige Eigenanteil indirekt durch die Fehlbetragszuweisung des Landes mitfinanziert werden soll. Ob dies rechtlich möglich ist, ist noch nicht abschließend geklärt.
Exkurs, weil Plön überdimensional verschuldet ist, kompensiert das Land das Defizit der Stadt Plön. Andere Kommunen, die sparsam und wirtschaftlich haushalten, müssen im Solidarprinzip an das Land eine Abgabe entrichten. Dieses Geld erhält Plön um sein Defizit auszugleichen. Eine indirekte 100 % Finanzierung kann daher nur als unsolidarisch bezeichnet werden und so nicht im Sinne unserer Landesverfassung sein. Ebenso unsolidarisch ist es auch Fördermittelanträge beim Land oder Bund zustellen, obwohl die zuwendungsrechtlichen Antragsbedingungen nicht erfüllt sind. Anderen Gemeinden wird so der Zugriff auf die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel verwehrt. Ohne die erforderliche Genehmigung der Verkehrsaufsichtsbehörde hätte der ehm. Bürgermeister keine Förderung beantragen dürfen. Durch dieses Vorgehen wurden ohne Handlungsgrundlage beim Land und in der Stadt bereits Personal und Haushaltsmittel gebunden. Damit liegt nun zwar ein Fördermittelbescheid, aber eben keine Genehmigung der Verkehrsaufsichtsbehörde vor. Ohne Genehmigung der Verkehrsaufsichtsbehörde ist zu befürchten, dass nun eine Rückabwicklung des Fördermittelverfahrens stattfinden muss. Die o.g. Frage der Finanzierung wird sich damit nicht mehr stellen, obwohl die Beantwortung sicher interessant wäre. Dem Grunde nach liegt ein klassisches Beispiel vor, wie Verwaltungshandeln nicht sein soll. Um die Effizienz der verschiedenen Verwaltungen zu steigern bestehen zahlreiche Normen. Wird von den Spielregeln unerlaubt abgewichen, entstehen nur noch schwer nachvollziehbare und unerklärbare Situationen. Schuld soll dann die vermeintliche „Bürokratie“, nicht das eigene Handeln tragen. Zur Finanzierungsfrage positiv zu erwähnen, die Spielregeln sind heute bekannt und immerhin wurde die Thematik „Ausbaubeiträge“ zwischenzeitlich auch ausreichend betrachtet.
Trotz der Zusammenfassung arbeitet heute rund die Hälfte der Plöner Kommunalpolitik noch an der Umsetzung der Fahrradstraßen. Finanziert durch Steuermittel, mit denen in Kiel, Lübeck, Hamburg oder Berlin sicher hätten Fahrradstraßen eingerichtet werden können. Und dort bestimmt auch ein Mehrwert hätten entstehen lassen. Für die Stadt Plön wäre jetzt vielleicht ein guter Zeitpunkt, das Thema ad acta zu legen und auf weitere Streitereien mit dem Kreis Plön als untere Verkehrsaufsichtsbehörde zu verzichten.
Mit den dann nutzbaren Verwaltungskapazitäten in der Stadt- und Kreisverwaltung sowie bei den Fördermittelbehörden des Landes könnten viele andere Projekte im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger vorangebracht werden.
Mit den Verwaltungsressourcen und den ~ 200.000 € die, die Umwidmung der Eurtinerstr. zur Fahrradstraße kosten soll, könnten wir in Plön z.B. direkt Radwege bauen oder zumindest sanieren.
Wir könnten endlich unseren gefassten Beschluss umsetzen und den neuen Spielplatz für geschätzt 100.000 € voranbringen. Übrigens soll auch dieser zu 90 % gefördert werden.
Eine bessere Alternative zur Mittelverwendung wäre auch der barrierefreie Ausbau unserer Wanderwege. Die Idee ist vom Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Plön eingebracht. Das Erleben unseres Naturparks ist für das Land von so übergeordneten Interesse, dass es die Kosten zu 100 % tragen würde.
Auch den Umbau unseres Bahnhofsgebäudes bzw. der Touristeninformation könnten wir nun nach Jahren für ähnliche Betragsgrößen vorantreiben. Hierfür steht aktuell eine attraktive Förderung der AktivRegion in Aussicht.
Bei der Vielzahl an Aufgaben und Projekten, die heute durch die Stadt gestemmt werden sollen, ist durch die Kommunalpolitik eine sorgfältige Interessensabwägung vorzunehmen. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung müssen Prioritäten gesetzt und unsere Aufgaben gemeinsam sorgfältig abgearbeitet werden.
Die Plöner Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner haben ein Recht darauf, dass wir unsere Steuermittel bestmöglich einsetzen und so Mehrwerte für alle schaffen.
Fraglich bleibt allerdings, ob wir diese Zielsetzung erreichen und entsprechende Prioritäten setzen können. Unsere Verpflichtung besteht jedenfalls. Ich bin überzeugt, dass künftig zum Wohle der Stadt alle Fraktionen an einem Strang ziehen müssen.
Liebe Einwohnerinnen und liebe Einwohner, Sie sind herzlich zu den öffentlichen Gremiensitzungen der Stadt Plön eingeladen. Informieren Sie sich zu den aktuellen Themen und stellen Sie Ihre Fragen in der Einwohnerfragestunde. Die anstehenden Termine und die öffentlichen Sitzungsunterlagen finden Sie im Bürgerinformationssystem unter: https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/si010
Bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung